Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam. Deshalb müssen wir – Sie als Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren.
Zustimmung AGB und neues Preis- und Leistungsverzeichnis
Ihr Handeln ist gefragt: Bitte geben Sie uns Ihr Einverständnis
Das ist jetzt zu tun
Ab 30.06.2022 haben Sie per Brief von uns Post bekommen. Dort sind alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen enthalten.
Am einfachsten können Sie über den QR-Code zustimmen, den Sie in Ihrem Brief finden. Den scannen Sie mit Ihrem Handy oder Tablet ein. Ihre Zustimmung ist dann in wenigen Schritten erledigt. Alternativ können Sie uns die unterschriebene Zustimmungserklärung, die unserem Brief beiliegt, zuschicken oder in einer unserer Filialen abgeben.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Kundenberater gern zur Verfügung.